Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs

11.08.2026

Der jüngste Verlagerungsbericht zeigt eine beunruhigende Trendumkehr: Seit 2021 verlagert sich der alpenquerende Güterverkehr wieder zurück auf die Strasse. economiesuisse akzeptiert deshalb grundsätzlich die Weiterführung der Betriebsabgeltungen für den alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr über 2030 hinaus, verlangt aber einen konsequent degressiven Mitteleinsatz und eine grundlegende Wirkungsanalyse des gesamten Systems Schienengüterverkehr. Denn die aktuelle Rückverlagerung trotz Subventionen wirft die Frage auf, ob sich die Attraktivität der Schiene mit Geld allein überhaupt steigern lässt oder ob nicht Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit stärker ins Gewicht fallen. Die eigentlichen Hebel liegen bei den Engpässen auf den Zulaufstrecken zur NEAT im Ausland, nicht bei einer immer weiteren Ausweitung der Fördermittel. Klar ablehnend äussert sich economiesuisse zur vorgeschlagenen Finanzierung, die einseitig die Strassenfinanzierung belasten und Zweckbindung wie Verursachergerechtigkeit schwächen würde.

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